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ÜBER UNS

Lernen Sie uns kennen – fachkundig, verlässlich und engagiert für Ihre steuerlichen Anliegen.

Wolfgang Härringer

Rechtsanwalt
Steuerberater

Wolfgang Härringer ist in Freiburg im Breisgau verwurzelt und verfügt über umfassende Erfahrung im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium übernahm er leitende Funktionen bei den Finanzbehörden in Lahr und Freiburg, wo er die steuerlichen Verwaltungs- und Prüfungsprozesse maßgeblich mitgestaltete.

 

Es folgte eine Tätigkeit in einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der er sich durch hohe fachliche Qualität und besonderes Engagement auszeichnete. Mit seiner Bestellung zum Steuerberater und der Gründung der eigenen Kanzlei verwirklichte er den Anspruch, Mandanten präzise, verlässliche und praxisorientierte Beratung zu bieten.

 

Heute betreut er namhafte Mandanten und begleitet anspruchsvolle steuerliche und steuerrechtliche Fälle mit Sorgfalt, analytischem Blick und wirtschaftlichem Verständnis.

Beispielfälle

Verlagerung der strategischen Konzernleitung eines internationalen Industriekonzerns in die Schweiz zur steuerlichen Neuordnung Die Verlagerung der Unternehmensspitze eines international tätigen Industriekonzerns mit einem Jahresumsatz von rund 13 Milliarden Euro stellte ein außergewöhnlich komplexes Vorhaben im internationalen Steuer- und Gesellschaftsrecht dar. Ziel war es, die Steuerbelastung in Deutschland nachhaltig zu reduzieren, ohne die operative Tätigkeit im Inland zu beeinträchtigen oder die rechtliche Anerkennung der neuen Struktur zu gefährden. Die Herausforderung lag insbesondere darin, die Leitungsfunktion so zu gestalten, dass für diese Ebene keine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland bestand und gleichzeitig sämtliche Substanzanforderungen in der Schweiz erfüllt wurden. Erforderlich war eine präzise Abstimmung von Gesellschaftsrecht, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstättenrecht und Verrechnungspreisregelungen. Nur durch den Aufbau einer tatsächlich handlungsfähigen Leitungsebene am neuen Standort konnte die steuerliche Anerkennung der Struktur sichergestellt werden. Der zentrale Ansatz bestand darin, nicht das operative Geschäft, sondern ausschließlich die strategische Konzernführung in die Schweiz zu verlagern. Dadurch verblieben die produktiven Einheiten in Deutschland, während leitungsbezogene Funktionen – einschließlich der Erträge aus Beteiligungen und konzerninternen Dienstleistungen – steuerlich anerkannt am neuen Standort erfasst werden konnten. Die sorgfältige Umsetzung der Struktur führte zu einer spürbaren steuerlichen Entlastung bei gleichzeitiger Wahrung der rechtlichen Integrität des Gesamtkonzerns. Das Projekt zeigt exemplarisch, wie internationale Steueroptimierung mit unternehmerischer Substanz und regulatorischer Sicherheit in Einklang gebracht werden kann.

Unterstützung eines internationalen Investors bei der Gründung einer deutschen GmbH unter Berücksichtigung steuerlicher und bankseitiger Compliance-Anforderungen Die Gründung einer deutschen GmbH durch einen ausländischen Investor stellte in diesem Fall eine besondere Herausforderung im Spannungsfeld zwischen internationalem Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Geldwäscheprävention dar. Nachdem die kontoführende Bank aufgrund erhöhter Compliance-Anforderungen und ungeklärter Risikobewertungen sowohl das bestehende Privatkonto kündigte als auch die Eröffnung eines Geschäftskontos verweigerte, drohte das gesamte Vorhaben zu scheitern. Es galt, die Mittelherkunft, die wirtschaftliche Motivation sowie die rechtliche und organisatorische Struktur des geplanten Geschäftsbetriebs transparent und nachvollziehbar darzustellen. Durch die Erstellung detaillierter Geschäfts- und Finanzpläne konnte ein konsistentes Gesamtbild der geplanten Aktivitäten gezeichnet und mit den erforderlichen Nachweisen zur Mittelherkunft untermauert werden. Die Unterlagen verdeutlichten die Seriosität und langfristige Ausrichtung des unternehmerischen Vorhabens, sodass die Bank ihre Risikobewertung anpassen und sowohl die Fortführung der Kontoverbindung als auch die Eröffnung des Geschäftskontos ermöglichen konnte. Der Fall zeigt, dass die Verbindung aus rechtlicher Präzision, wirtschaftlicher Plausibilität und klarer Kommunikation auch in sensiblen, international geprägten Konstellationen zu tragfähigen Lösungen führt. Durch die abgestimmte Kombination steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und regulatorischer Aspekte konnte der Investor seine Geschäftstätigkeit in Deutschland erfolgreich aufnehmen – auf einer transparenten und rechtssicheren Grundlage.

Steuerliche Neubewertung eines französischen Unternehmens im Rahmen eines grenzüberschreitenden Unternehmenskaufs durch Qualifikation einer eigenkapitalähnlichen Rücklage Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Unternehmenskaufs zwischen einer deutschen Erwerbergesellschaft und einem französischen Zielunternehmen stellte sich die Frage, ob eine nach deutschem Vorbild gebildete, wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Rücklage steuerlich im französischen System berücksichtigt werden kann. Im Mittelpunkt stand eine sogenannte analoge Kapitalrücklage, deren Struktur und Wirkung im französischen Steuerrecht bislang nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Aufgabe bestand darin, die wirtschaftliche Funktion dieser Rücklage so einzuordnen, dass sie nach französischen Grundsätzen als eigenkapitalnahe Position qualifiziert werden konnte. Auf dieser Grundlage ergab sich eine steuerliche Reduzierung der Bemessungsgrundlage des französischen Unternehmens, was unmittelbar Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung hatte. Da dieser Effekt bei der ursprünglichen Bewertung nicht berücksichtigt worden war, konnte der vereinbarte Kaufpreis neu verhandelt und deutlich gesenkt werden. Der Fall zeigt, wie durch eine präzise Analyse wirtschaftlicher Strukturen und deren rechtlich zutreffende Einordnung in zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können. Die Berücksichtigung der eigenkapitalähnlichen Rücklage erschloss eine bislang nicht genutzte steuerliche Gestaltungsmöglichkeit und verbesserte die Verhandlungsposition des Käufers nachhaltig.

Verteidigung gegen den Verdacht einer Steuerverkürzung in erheblichem Umfang Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerverkürzung in erheblichem Umfang stellte die Beteiligten vor außergewöhnliche Herausforderungen. Die Finanzverwaltung legte dem Anfangsverdacht steuerlich relevante Vorgänge in einer Größenordnung von rund 34 Millionen Euro zugrunde und leitete umfangreiche Ermittlungen ein, die sich über mehrere Jahre und verschiedene Länder erstreckten. Aufgrund der internationalen Verflechtungen und der Vielzahl grenzüberschreitender Transaktionen war die Rekonstruktion der tatsächlichen Vermögens- und Einkunftslage über einen Zeitraum von zehn Jahren eine komplexe und detaillierte Aufgabe. Im Verlauf des Verfahrens gelang es, den Verdacht schrittweise zu entkräften und die von den Behörden angenommenen Besteuerungsgrundlagen maßgeblich zu korrigieren. Entscheidend war die systematische Aufbereitung sämtlicher wirtschaftlicher Vorgänge, die sorgfältige Abgrenzung steuerpflichtiger und nicht steuerpflichtiger Sachverhalte sowie die lückenlose Dokumentation der Finanzströme. Durch die enge Verzahnung steuerlicher Argumentation mit strafprozessualer Verteidigung konnte eine sachgerechte Neubewertung der Vorwürfe erreicht werden. Schließlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 300.000 Euro nach § 153a StPO eingestellt. Damit entwickelte sich aus einem anfänglichen Verdachtsvolumen von 34 Millionen Euro eine rechtlich und wirtschaftlich vertretbare Lösung, die das Verfahren abschloss und eine klare strafrechtliche Befriedung herstellte. Der Fall verdeutlicht, wie sorgfältige Analyse, strategische Ausdauer und fundierte rechtliche Begründung selbst in hochkomplexen Steuerstrafverfahren zu einem ausgewogenen Ergebnis führen können.

Entkräftung eines umfangreichen steuerstrafrechtlichen Verdachts durch detaillierte Aufarbeitung der beschlagnahmten Unterlagen und steuerliche Neuberechnung Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren von erheblichem Umfang führte im süddeutschen Raum zu einem groß angelegten Einsatz der Steuerfahndung. Rund 120 Steuerfahnder und Polizeibeamte waren beteiligt, nachdem der Verdacht einer über mehrere Jahre hinweg betriebenen Steuerhinterziehung aufgekommen war. Im Mittelpunkt standen umfangreiche Beschlagnahmungen von Geschäftsunterlagen und digitalen Datenbeständen, deren Auswertung einen Zeitraum von zehn Jahren umfasste. Die Herausforderung bestand darin, innerhalb dieses komplexen und von intensiven behördlichen Ermittlungsmaßnahmen begleiteten Verfahrens den tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergrund transparent darzustellen und zwischen nachvollziehbaren Unregelmäßigkeiten und strafrechtlich relevanten Sachverhalten zu differenzieren. Entscheidend war die präzise steuerliche Rekonstruktion der Vorgänge sowie die sachliche Aufbereitung aller relevanten Informationen in einer Form, die den Ermittlungsbehörden eine realistische Bewertung ermöglichte. Durch eine systematische Analyse und die forensisch saubere Aufarbeitung der Daten ergab sich schließlich eine steuerliche Nachzahlung von 18.000 Euro für den gesamten Zeitraum von zehn Jahren. Das Strafverfahren wurde daraufhin eingestellt. Der Fall verdeutlicht, dass in steuerstrafrechtlichen Ermittlungen eine sachorientierte, analytische Vorgehensweise und die enge Verbindung von steuerlichem und juristischem Fachwissen maßgeblich zu einer sachgerechten Lösung beitragen können – insbesondere dann, wenn der Druck durch behördliche Maßnahmen besonders hoch ist.

Abwehr einer steuerlichen Haftungsinanspruchnahme einer regionalen Bank wegen Zinsauszahlungen aus Inhaberschuldverschreibungen Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren von erheblichem Umfang führte im süddeutschen Raum zu einem groß angelegten Einsatz der Steuerfahndung. Rund 120 Steuerfahnder und Polizeibeamte waren beteiligt, nachdem der Verdacht einer über mehrere Jahre hinweg betriebenen Steuerhinterziehung aufgekommen war. Im Mittelpunkt standen umfangreiche Beschlagnahmungen von Geschäftsunterlagen und digitalen Datenbeständen, deren Auswertung einen Zeitraum von zehn Jahren umfasste. Eine regionale Bank sah sich im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung mit der Frage konfrontiert, ob Zinsauszahlungen aus Inhaberschuldverschreibungen eine Haftung als auszahlende Stelle für Kapitalertragsteuer nach § 44 EStG begründen. Da die Gläubiger aufgrund der Ausgestaltung der Papiere nicht namentlich identifizierbar waren, bewertete die Finanzverwaltung die Zahlungen zunächst als haftungsrelevant und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stand die genaue Abgrenzung zwischen der rein technischen Zahlstellenfunktion der Bank und einer möglichen steuerrechtlichen Verantwortlichkeit. Durch eine sorgfältige Analyse der zivilrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen konnte nachvollziehbar dargelegt werden, dass die Bank nicht als Schuldnerin der Kapitalerträge, sondern ausschließlich als technische Zahlstelle ohne eigene Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuer handelte. Auf dieser Grundlage erkannte die Finanzverwaltung, dass die Bank nicht haftbar ist. Das drohende finanzielle Risiko konnte vollständig abgewendet werden, und die rechtliche Klarheit für künftige Vorgänge wurde gestärkt. Der Fall verdeutlicht, wie präzise rechtliche Analyse, steuerliche Expertise und strategisches Vorgehen dazu beitragen, komplexe Haftungsfragen erfolgreich zu lösen und die Interessen des Mandanten nachhaltig zu sichern.

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